Wir beraten Sie gerne umfassend
Geht das überhaupt zu Hause?
Wie kann ich die Pflege organisieren?
Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
Werden Pflegehilfsmittel benötigt und wie erhalte ich sie?
Wie komme ich zu einem Pflegegrad?
Diese und ähnliche Fragen zu Ihrer oder der Versorgung eines Angehörigen beantworten wir Ihnen gern jederzeit und unverbindlich!

Das können Sie von unserer Beratung erwarten
01. Leistungen der Pflege
Weitere Infos erhalten Sie unter Leistungen.
02. Planung der Pflegehilfsmittel
03. Erstellung eines Hilfeplans
04. Kosten & Finanzierung
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, werden von ihren Angehörigen oder anderen Personen zu Hause gepflegt. Die Sicherstellung der Pflege zu Hause soll nach dem Pflegeversicherungsgesetz von einem ambulanten Pflegedienst begutachtet werden. Die beratende Pflegefachkraft hilft Ihnen:
einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt
mit der Beratung über die Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern
bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Das Original der Bescheinigung leiten wir an die Pflegekasse weiter.
Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen. Wir führen solche Qualitätssicherungsbesuche für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen (Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) im häuslichen Bereich gerne durch. Sie rufen uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.